Geprüftes „Können-Vermitteln“

Regelmäßige Selbstkontrolle ist wichtig! Das gilt nicht nur beim Gitarre üben allgemein sondern auch für Gitarrenlehrer speziell. Deshalb habe ich mich für das „Qualitätszertifikat zum Musikunterricht“ des Tonkünstlerverbands Bayern beworben.

Geprüfte Qualität beim Gitarrenunterricht

Zu Jahresbeginn 2015 hat mir der Gutachterausschuss jenes Zertifikat bewilligt. „Ein kleiner Schritt“, möchte man meinen – doch die Zertifizierung ist sehr aufwendig und nicht weniger als der amtliche Nachweis für „(...)qualitativ hervorragenden Musikunterricht (...)“!

 

Der Prüfstand für Profis

Beim „Qualitätszertifikat zum Musikunterricht“ nimmt der Tonkünstlerverband Bayern in regelmäßigen Abständen das „Können“ und vor allem das „Können-Vermitteln“ von Musikpädagogen unter die Lupe. Die Vergabekriterien sind u.a. auch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erarbeitet worden. Die Zertifizierung ist freiwillig; Grundvoraussetzung dabei ist jedoch die Mitgliedschaft im Tonkünstlerverband.

Kurz gesagt: Nur Profis werden zugelassen!

 

Video-Analyse und Backround-Check

Zeugnisse und Leistungsnachweise aus früheren Zeiten sind dabei zwar wichtig – doch entscheidend ist auch der aktuelle Nachweis. Das geht bis zum Video-Beweis! In Zusammenarbeit mit meinen Schülern und deren Eltern habe ich meinen Gitarrenunterricht, insbesondere den E-Gitarrenunterricht, per Video dokumentiert.

 

Mein rund 20-minütiger Video-Unterrichtsnachweis umfasste verschiedene Themenbereiche (Theorie, Spielpraxis, Akkorde- und Melodie-Spiel sowie Solo-Improvisation). Außerdem reichte ich schriftlich auch einige Etüden und Übungswerke aus eigener Feder ein. Eigenkompositionen gehören schließlich auch zum Leistungsnachweis, deshalb ich fügte u.a. die Gitarrenetüde „Herbsttag“ bei. Auch meine Internetauftritte www.gerald-feind.de, www.geiler-gitarrespielen.de und www.gitarrenunterricht-in-münchen.de wurden zur Beurteilung herangezogen.

 

Anforderungen auf höchstem Niveau

Ich bin froh, dass die Anforderungen für das Qualitätszertifikat so hoch sind. Es war eine Menge Arbeit und Energie nötig, das Paket zusammen zu stellen – entsprechend bin ich sehr stolz drauf, jetzt auch amtlich bestätigt von „hervorragender Qualität“ meines Musikunterrichts sprechen zu dürfen.

 

Das Qualitätszertifikat gilt von 1.1.2015 bis 31.12.2018 - „...dann ist wieder TÜV fällig!“

 

Hier sind die Richtlinen zum Qualitätszertifikat zusammengefasst.

 

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